Stallbauförderung in Baden-Württemberg
Stallbauförderung (AFP) kehrt zurück


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Nach dem Ende des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ aktiviert Baden-Württemberg wieder das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) für den Schweinestallbau.
📅 Wichtige Termine
- Antragsstart: ab Juli 2026
- Förderbeginn / Stichtag: 1. September 2026
- Ende Bundesprogramm: 31. August 2026
→ Förderung soll nahtlos fortgeführt werden
🏗️ Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere:
- Neubau besonders tiergerechter Schweineställe
- Umbauten zur Verbesserung von Tierwohlstandards
- Anpassungen an aktuelle bundeseinheitliche AFP-Rahmenbedingungen
Die baulichen Anforderungen wurden im bundesweiten AFP-Rahmenplan überarbeitet.
💰 Neue finanzielle Eckpunkte
- Förderfähiges Investitionsvolumen: bis zu 2 Mio. €
- Anpassung der Prosperitätsgrenzen
- Reaktion auf:
- stark gestiegene Baukosten
- Inflation
- strukturellen Wandel
Das ist insbesondere für größere Umbauprojekte relevant.
🎯 Warum das wichtig ist
Landwirtschaftsminister Peter Hauk betont die notwendige Planungssicherheit für viehhaltende Betriebe.
Die Interessenvertretung ISN begrüßt die Wiederaufnahme, weist aber darauf hin:
Entscheidend sind Zugangsvoraussetzungen und konkrete Förderauflagen.
⚠️ Was Betriebe jetzt prüfen sollten
- Erfüllt der geplante Stall die neuen Tierwohlkriterien?
- Liegt das Investitionsvolumen innerhalb der 2 Mio. €?
- Passt die Maßnahme zur langfristigen Betriebsstrategie?
- Sind Genehmigungen (BImSchG, Baurecht) realistisch erreichbar?
Gerade angesichts unsicherer Schweinemärkte sollte die Investition betriebswirtschaftlich sauber kalkuliert werden.
🧮 Strategischer Hinweis
Wer ohnehin modernisieren muss (Tierwohl, Emissionsauflagen, Arbeitswirtschaft), kann die AFP-Förderung nutzen, um:
- Effizienz zu steigern
- Energieverbrauch zu senken
- Automatisierung einzubauen
- ggf. Kombination mit PV oder Wärmerückgewinnung zu prüfen
Quelle:
agrarheute
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „ Agrarinvestitionsförderungsprogramm für Schweinestallbau in Baden-Württemberg“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

