Rückkehr in die Rentenversicherung wieder möglich
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber erstmals eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen.
Damit eröffnet sich für Millionen Beschäftigte eine neue Möglichkeit, ihre Altersvorsorge und soziale Absicherung zu verbessern.
Was ändert sich?
Bislang war eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in einem bestehenden Minijob endgültig.
Künftig können Minijobber einmalig zur Rentenversicherung zurückkehren und wieder Pflichtbeiträge zahlen.
Die wichtigsten Vorteile
Durch die Rückkehr in die Rentenversicherung entstehen Ansprüche auf:
- gesetzliche Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Rehabilitationsleistungen
- Grundrentenzuschlag
- betriebliche Altersversorgung
- staatlich geförderte Altersvorsorge
Besonders interessant: Der Arbeitgeber beteiligt sich weiterhin am überwiegenden Teil der Rentenbeiträge.
Was kostet das?
Bei einem gewerblichen Minijob mit 603 Euro Monatsverdienst beträgt der Eigenanteil des Arbeitnehmers aktuell lediglich rund 21,70 Euro monatlich.
Demgegenüber steht ein deutlich verbesserter Versicherungsschutz.
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Unternehmen kann die neue Regelung ein zusätzliches Instrument zur Mitarbeiterbindung sein. Besonders für:
- Familienunternehmen
- Landwirtschaftsbetriebe
- Handwerksbetriebe
- Immobilienunternehmen
kann die Information über diese Möglichkeit ein attraktiver Zusatznutzen für Beschäftigte sein.
Francksen-Einschätzung
Gerade in familiengeführten Betrieben werden Ehepartner, Kinder oder Rentner häufig im Minijob beschäftigt. Die neue Regelung bietet diesen Personengruppen eine einfache Möglichkeit, ihre Altersvorsorge zu stärken und gleichzeitig wichtige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufzubauen.
Eine individuelle Prüfung kann helfen, die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Die neue Regelung bietet eine einfache Möglichkeit, die Altersvorsorge zu stärken“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

