Mietrückstände?

🏠 So gehen Vermieter rechtssicher vor

Bleibt die Miete aus, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend – gerade wenn die Immobilie Teil Ihrer Altersvorsorge oder Finanzierung ist. Hier ein klarer 5-Schritte-Fahrplan nach deutschem Mietrecht.


📅 Rechtlicher Ausgangspunkt

Nach § 556b BGB ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats fällig.
Ab dem vierten Werktag befindet sich der Mieter automatisch im Zahlungsverzug – eine Mahnung ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Offene Mietforderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren.


✅ Schritt 1: Gespräch suchen

Bevor Sie juristisch vorgehen:

  • Kontakt aufnehmen (Telefon + schriftliche Bestätigung)
  • Ursache klären (Bankfehler, Jobverlust, Krankheit?)
  • ggf. Ratenzahlung schriftlich vereinbaren

Ein früher Dialog verhindert oft Eskalation – besonders bei erstmaligem Verzug.


✉️ Schritt 2: Schriftliche Mahnung

Zwar nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll bei:

  • Teilzahlungen
  • wiederholter Unpünktlichkeit
  • Dokumentation für spätere Kündigung oder Gericht

Inhalt der Mahnung:

  • genaue Rückstandshöhe
  • Zahlungsfrist (z. B. 7–10 Tage)
  • Bankverbindung
  • Hinweis auf mögliche Kündigung

⚖️ Schritt 3: Kündigung prüfen

🔴 Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)

Möglich, wenn:

  • Zwei Monatsmieten komplett fehlen
    oder
  • Rückstand übersteigt eine Monatsmiete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten
    oder
  • Gesamtrückstand erreicht zwei volle Monatsmieten

Wichtig: Zugang der Kündigung muss nachweisbar sein (Einwurf-Einschreiben oder Bote).

⚠️ Der Mieter kann die fristlose Kündigung einmal innerhalb von zwei Jahren durch vollständige Zahlung unwirksam machen (Schonfristzahlung).


🟡 Ordentliche Kündigung (§ 573 BGB)

Möglich bei:

  • dauerhafter Unpünktlichkeit
  • geringeren, aber wiederholten Rückständen

Voraussetzung:

  • in der Regel vorherige Abmahnung
  • Kündigungsfrist meist 3 Monate (verlängert sich nach 5 und 8 Jahren Mietdauer)

🏛️ Schritt 4: Räumungsklage

Zieht der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht aus:

  • Räumungsklage beim Amtsgericht
  • Verfahren dauert häufig mehrere Monate
  • erst mit Räumungstitel darf vollstreckt werden

Eigenmächtiges Räumen ist verboten (verbotene Selbstjustiz!).


📑 Schritt 5: Forderung durchsetzen

Option A: Gerichtliches Mahnverfahren

  • geeignet bei unstrittigen Forderungen
  • führt zu Vollstreckungsbescheid
  • ermöglicht Pfändung oder Zwangsvollstreckung

Option B: Inkassobüro

  • übernimmt Mahnwesen
  • weniger rechtliche Durchsetzungskraft
  • zusätzliche Kosten möglich

Das gerichtliche Mahnverfahren bietet mehr Rechtssicherheit.


💡 Praxistipps für Vermieter

  • Jede Zahlung dokumentieren
  • Kontoauszüge sichern
  • Kündigungen juristisch prüfen lassen
  • Rückstände nicht „laufen lassen“
  • Bei mehreren Objekten: internes Forderungsmanagement einführen

🏁 Fazit

Entscheidend ist Konsequenz + Dokumentation.
Wer strukturiert vorgeht, erhöht die Chancen auf Zahlung oder rechtssichere Beendigung des Mietverhältnisses erheblich.


Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Hier ein klarer 5-Schritte-Fahrplan bei Mietausfall nach deutschem Mietrecht“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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