neue Regeln ab 2026
Für Rentner in der landwirtschaftlichen Alterskasse und der gesetzlichen Rentenversicherung bringt 2026 spürbare Änderungen. Zum 1. Juli 2026 ist eine Rentenerhöhung von rund 3,7 % vorgesehen (endgültige Höhe folgt). Davon profitieren auch Witwen- und Witwerrenten.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 %, während der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse auf 325 € monatlich steigt.
Höhere Altersgrenzen, neue Chancen durch Aktivrente
Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate:
- Jahrgang 1960: Regelaltersrente mit 66 Jahren und 4 Monaten
- Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, Jahrgang 1962): abschlagsfrei mit 64 Jahren und 8 Monaten
- Für schwerbehinderte Menschen gelten die gleichen Grenzen
Beim Hinzuverdienst gilt:
- Vorgezogene Altersrente: unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung
- Erwerbsminderungsrente: bis ca. 20.763 € (voll) bzw. 41.527 € (teilweise) jährlich
Neu ist die Aktivrente:
- Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei verdienen.
- Nicht begünstigt sind Minijobs, selbstständige Tätigkeiten (auch Land- und Forstwirtschaft) sowie Beamteneinkünfte.
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Für Rentner der Alterskasse und gesetzlichen Rentenversicherung kommen spürbare Änderungen“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

