Mehr Geld für Rentner

neue Regeln ab 2026

Für Rentner in der landwirtschaftlichen Alterskasse und der gesetzlichen Rentenversicherung bringt 2026 spürbare Änderungen. Zum 1. Juli 2026 ist eine Rentenerhöhung von rund 3,7 % vorgesehen (endgültige Höhe folgt). Davon profitieren auch Witwen- und Witwerrenten.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 %, während der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse auf 325 € monatlich steigt.

Höhere Altersgrenzen, neue Chancen durch Aktivrente

Die Altersgrenzen steigen 2026 um weitere zwei Monate:

  • Jahrgang 1960: Regelaltersrente mit 66 Jahren und 4 Monaten
  • Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, Jahrgang 1962): abschlagsfrei mit 64 Jahren und 8 Monaten
  • Für schwerbehinderte Menschen gelten die gleichen Grenzen

Beim Hinzuverdienst gilt:

  • Vorgezogene Altersrente: unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung
  • Erwerbsminderungsrente: bis ca. 20.763 € (voll) bzw. 41.527 € (teilweise) jährlich

Neu ist die Aktivrente:

  • Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich (24.000 € jährlich) steuerfrei verdienen.
  • Nicht begünstigt sind Minijobs, selbstständige Tätigkeiten (auch Land- und Forstwirtschaft) sowie Beamteneinkünfte.

Quelle:

topagrar

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Für Rentner der Alterskasse und gesetzlichen Rentenversicherung kommen spürbare Änderungen“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
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