Können Selbstständige arbeitslos werden?

Die wichtigsten Infos

🧩 1. Kann ein Selbstständiger überhaupt arbeitslos sein?

Ja – unter einer Bedingung:

👉 Deine selbstständige Tätigkeit darf weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen.

  • Dann giltst du rechtlich als arbeitslos.
  • Du musst dein Gewerbe nicht zwingend abmelden, aber es darf nur noch eine Nebentätigkeit sein.

💶 2. Arbeitslosengeld I (ALG I) für Selbstständige – geht das?

Nur, wenn du vorher vorgesorgt hast oder noch einen Restanspruch hast.

✅ Anspruch besteht, wenn du

✔ dich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert hast
✔ mindestens 12 Monate Beiträge in den letzten 30 Monaten gezahlt hast
✔ dich arbeitslos meldest und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst

ODER

✔ noch Restanspruch aus einer früheren Anstellung hast
(Anspruch darf höchstens 4 Jahre alt sein)

📝 3. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Das ist der entscheidende Punkt, den viele verpassen.

Wer kann rein?

Du musst vor der Selbstständigkeit:

  • mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein , oder
  • direkt vorher ALG I Anspruch gehabt haben

🕒 Antrag muss spätestens 3 Monate nach Start der Selbstständigkeit gestellt werden!

💸 Beitrag 2026

Berechnung auf Basis eines fiktiven Durchschnittseinkommens:

  • Monatlicher Beitrag 2026: ca. 102,83 €
  • In den ersten zwei Jahren nach Gründung: 👉 nur ca. 51 €

💰 4. Wie hoch ist ALG I für Selbstständige?

Wenn du vorher kein relevantes Angestelltengehalt hattest, wird ein fiktives Einkommen nach Qualifikation angesetzt.

Qualifikation ALG I ca. pro Monat (ohne Kind)

  • Studium (Q1) | ~1.850 €
  • Meister/Fachschule (Q2) | ~1.600 €
  • Ausbildung (Q3) | ~1.330 €
  • Ohne Ausbildung (Q4) | ~1.020 €
  • Mit Kind: etwa +7 %

⏳ 5. Wie lange wird ALG I gezahlt?

Abhängig von Alter + Versicherungszeit:

Einzahlungszeit / Alter / Bezugsdauer:

  • 12 Monate / egal / 6 Monate
  • 24 Monate / egal / 12 Monate
  • 30 Monate / ab 50 / 15 Monate
  • 36 Monate / ab 55 / 18 Monate
  • 48 Monate / ab 58 / 24 Monate

👔 6. Darf ich nebenbei selbstständig bleiben?

Ja, aber nur eingeschränkt:

✔ maximal 15 Stunden pro Woche
✔ maximal 165 € Gewinn pro Monat anrechnungsfrei

Alles darüber wird vom ALG abgezogen.

⚠️ Die Arbeitsagentur prüft das genau (Einnahmen-Überschuss-Rechnung nötig).

🏥 7. Krankenversicherung bei ALG I
Unter 55 Jahre

👉 Du wirst pflichtig gesetzlich krankenversichert, auch wenn du vorher privat warst.

Ausnahme: Befreiungsantrag innerhalb von 3 Monaten → dann Zuschuss zur PKV, aber oft teuer.

Über 55 Jahre

👉 Du bleibst in der PKV, kannst nur Tarif wechseln.

🆘 8. Wenn kein ALG I Anspruch besteht

Dann bleibt:

➜ Bürgergeld (ab 2026 evtl. neuer Name)

Bedarfsprüfung, Vermögen wird berücksichtigt.

Oder je nach Situation:

  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag

🚨 Typische Irrtümer

❌ „Ich war jahrelang selbstständig, also bekomme ich ALG I“
→ Nur mit Versicherung oder Restanspruch

❌ „Ich melde mein Gewerbe nicht ab, dann muss ich nichts melden“
→ Falsch. Stunden & Gewinn werden geprüft.

❌ „PKV bleibt automatisch bestehen“
→ Unter 55 fast immer Wechsel in GKV

🎯 Wichtigster Merksatz

Arbeitslosengeld für Selbstständige ist keine automatische Absicherung – sondern eine freiwillige Versicherung, die man rechtzeitig abschließen muss.

Für viele kommt diese Info leider zu spät, wenn die Krise schon da ist.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „ALG für Selbstständige ist freiwillige Versicherung, die man rechtzeitig abschließen muss“ | Francksen

Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

Vertrauen Sie auf
meine Erfahrung:


Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

+49 (4733) 9225-0
info@francksen.com

Nach oben scrollen