Urteil aus dem Steuerrecht
Sie wohnen ein ganzes Stück von Ihrer Arbeitsstätte entfernt? Ein Finanzgericht hat entschieden, wann weit weit genug ist. Mit der Familie am einen Ort wohnen, für die Arbeit einen zweiten Haushalt woanders führen – das gibt es. Die sogenannte doppelte Haushaltsführung kann in der Regel sogar in der Steuererklärung angeführt werden. Voraussetzung dafür: Die doppelte Haushaltsführung ist beruflich veranlasst, „das heißt, der Arbeitnehmer arbeitet an einem Ort, der weit von seinem Hauptwohnsitz entfernt ist“, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Mit dieser Frage „weit entfernt“ hat sich das Finanzgericht Münster auseinandergesetzt: Ein Steuerzahler hatte seinen Hauptwohnsitz in einem Ort, der 30 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt lag. Mit Berufsverkehr dauerte die Fahrt mit dem Pkw dorthin fast eine Stunde, mit öffentlichen Verkehrsmitteln sogar über zwei Stunden. Darum mietete er eine Zweitwohnung in der Nähe seiner Arbeit – und wollte die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen …
Quelle:
n-tv
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Ab wann lohnt die doppelte Haushaltsführung, um Zweitwohnung steuerlich geltend zu machen?“ | Francksen

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

