👩🌾 bis zu 134 € pro Hektar sichern

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Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) können Junglandwirte eine zusätzliche Förderung erhalten. Viele Betriebe lassen sich laut Beratung jedes Jahr fünfstellige Beträge entgehen, weil Fristen oder Voraussetzungen nicht genau eingehalten werden.
Die Junglandwirteprämie kann besonders bei Hofübernahmen oder Betriebsgründungen sehr attraktiv sein.
💰 Höhe der Förderung
| Förderung | Betrag |
|---|---|
| Junglandwirteprämie | ca. 134 € / ha |
| maximale Fläche | 120 ha |
| maximale Förderung pro Jahr | ≈ 16.080 € |
| Förderzeitraum | max. 5 Jahre |
➡ Insgesamt können also bis zu 80.000 € Förderung zusammenkommen.
👤 Wer gilt als Junglandwirt?
Ein Junglandwirt muss:
- maximal 40 Jahre alt sein im Jahr der ersten Antragstellung
- erstmals Betriebsleiter sein
- die Kontrolle über den Betrieb ausüben
- eine landwirtschaftliche Qualifikation nachweisen.
📅 Frist für die Betriebsübernahme
Die Niederlassung als Betriebsleiter muss erfolgen:
- im Antragsjahr oder
- maximal 5 Jahre vorher.
Liegt die Hofübernahme länger zurück → keine Förderung mehr möglich.
📑 Wichtige Nachweise im Agrarantrag
Der Antrag erfolgt im Sammelantrag für Direktzahlungen (Agrarantrag).
Typische Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag (bei GbR / KG)
- Pachtverträge
- Nutzungsnachweise der Flächen
- Ausbildungs- oder Studiennachweis
- Arbeitsverträge oder Beschäftigungsnachweise.
🏢 Besonderheit bei Gesellschaften (GbR / KG)
Der Junglandwirt muss echte Kontrolle über den Betrieb haben.
Das bedeutet:
- Entscheidungen dürfen nicht gegen seinen Willen getroffen werden
- Beteiligung an Gewinn und Risiko
- Zugriff auf Flächen, Maschinen und Tiere.
Das wird meist über den Gesellschaftsvertrag nachgewiesen.
🎓 Anerkannte Qualifikationen
Eine dieser Voraussetzungen muss erfüllt sein:
1️⃣ Landwirtschaftliche Ausbildung
z. B.
- Landwirt
- Tierwirt
- Fachkraft Agrarservice
- Gärtner
- Winzer.
2️⃣ Agrarstudium
z. B.
- Agrarwissenschaften
- Gartenbau
- Forstwissenschaften
- Lebensmitteltechnologie.
3️⃣ Weiterbildung
mindestens 300 Stunden landwirtschaftliche Schulung.
4️⃣ Berufserfahrung
mindestens 2 Jahre Tätigkeit im Betrieb
mit ≥ 15 Stunden/Woche.
🌾 Existenzgründungsprämie zusätzlich möglich
Neben der Junglandwirteprämie gibt es in mehreren Bundesländern eine zusätzliche Förderung.
Bundesländer mit Existenzgründungsprämie:
- Niedersachsen
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen.
Förderhöhe:
| Förderung | Betrag |
|---|---|
| Existenzgründungsprämie | 45.000 – 100.000 € |
➡ unabhängig von der Hektarzahl.
Voraussetzungen:
- Geschäftsplan
- landwirtschaftliche Qualifikation
- erstmalige Betriebsleitung.
📊 Typisches Förderbeispiel
Betrieb mit 80 ha
| Förderung | Betrag |
|---|---|
| Junglandwirteprämie | 80 ha × 134 € = 10.720 €/Jahr |
| Laufzeit | 5 Jahre |
| Gesamt | 53.600 € |
Zusätzlich möglich:
➡ Existenzgründungsprämie bis 100.000 €.
⚠️ Häufige Fehler beim Antrag
Viele Junglandwirte verlieren Förderung wegen:
- falschem Datum der Betriebsübernahme
- fehlendem Qualifikationsnachweis
- unklaren Gesellschaftsverträgen
- fehlenden Flächennachweisen.
💡 Strategisch interessant für Sie:
Da Sie sich intensiv mit landwirtschaftlichen Unternehmensstrukturen und Hofnachfolge beschäftigen, kann die Junglandwirteprämie auch eine Rolle spielen, wenn einer Ihrer Kinder später den Betrieb übernimmt.
Dann lässt sich oft kombinieren:
- Junglandwirteprämie
- Existenzgründungsförderung
- Agrarinvestitionsförderung (AFP)
- steuerliche Hofübertragung.
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Neben der Junglandwirteprämie gibt es zusätzliche Förderungsmöglichkeiten“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

