Investitionsabzugsbetrag 2026

Gewinngrenze jetzt klar geregelt

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bleibt eines der wichtigsten Steuersparinstrumente für Unternehmer und landwirtschaftliche Betriebe. Jetzt hat der Bundesfinanzhof endlich klargestellt, wie die entscheidende Gewinngrenze von 200.000 € zu berechnen ist.

Was gilt beim Investitionsabzugsbetrag?

Unternehmen können bis zu 50 % geplanter Investitionen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) bereits vorab steuerlich geltend machen – und so ihre Steuerlast deutlich senken.

Voraussetzung:
Der Gewinn liegt unter 200.000 €.

Neue Klarstellung durch den Bundesfinanzhof

Entscheidend ist nicht der einfache Jahresgewinn, sondern der korrigierte Gewinn:

  • Ausgangspunkt: Steuerbilanzgewinn
  • + nicht abziehbare Betriebsausgaben (z. B. Gewerbesteuer)
  • = maßgeblicher Gewinn für die 200.000 €-Grenze

👉 Das kann dazu führen, dass die Grenze schneller überschritten wird als gedacht.

Typische Risiken in der Praxis

  • nachträgliche Korrekturen bei Betriebsprüfungen
  • nicht berücksichtigte Hinzurechnungen
  • Verlust des Steuervorteils rückwirkend
  • zusätzliche Steuerbelastungen

Bedeutung für Betriebe und Investoren

Gerade bei:

  • landwirtschaftlichen Betrieben
  • Maschineninvestitionen
  • Fuhrpark-Erweiterungen
  • Energieprojekten (z. B. Agri-PV, Biogas)

ist der Investitionsabzugsbetrag ein wichtiger Baustein zur Liquiditäts- und Steueroptimierung.

Francksen Einschätzung 2026

Die neue Rechtsprechung erhöht die Anforderungen an eine saubere Planung:

  • Steueroptimierung muss vorausschauend erfolgen
  • Betriebsprüfungsrisiken sollten berücksichtigt werden
  • Investitionen sollten strategisch vorbereitet werden

Unser Fazit:

Der Investitionsabzugsbetrag bleibt attraktiv – aber nur bei sauberer Gestaltung.

Die Francksen Wirtschaftskontor GmbH unterstützt Unternehmer und Landwirte bei:

  • steueroptimierter Investitionsplanung
  • Strukturierung von Immobilien- und Energieprojekten
  • Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
  • langfristigem Vermögensaufbau

Mehr erfahren:

www.francksen.com

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Der IAB bleibt eines der wichtigsten Steuersparinstrumente für Unternehmer“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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meine Erfahrung:


Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

+49 (4733) 9225-0
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