Gewinngrenze jetzt klar geregelt
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bleibt eines der wichtigsten Steuersparinstrumente für Unternehmer und landwirtschaftliche Betriebe. Jetzt hat der Bundesfinanzhof endlich klargestellt, wie die entscheidende Gewinngrenze von 200.000 € zu berechnen ist.
Was gilt beim Investitionsabzugsbetrag?
Unternehmen können bis zu 50 % geplanter Investitionen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge) bereits vorab steuerlich geltend machen – und so ihre Steuerlast deutlich senken.
Voraussetzung:
Der Gewinn liegt unter 200.000 €.
Neue Klarstellung durch den Bundesfinanzhof
Entscheidend ist nicht der einfache Jahresgewinn, sondern der korrigierte Gewinn:
- Ausgangspunkt: Steuerbilanzgewinn
- + nicht abziehbare Betriebsausgaben (z. B. Gewerbesteuer)
- = maßgeblicher Gewinn für die 200.000 €-Grenze
👉 Das kann dazu führen, dass die Grenze schneller überschritten wird als gedacht.
Typische Risiken in der Praxis
- nachträgliche Korrekturen bei Betriebsprüfungen
- nicht berücksichtigte Hinzurechnungen
- Verlust des Steuervorteils rückwirkend
- zusätzliche Steuerbelastungen
Bedeutung für Betriebe und Investoren
Gerade bei:
- landwirtschaftlichen Betrieben
- Maschineninvestitionen
- Fuhrpark-Erweiterungen
- Energieprojekten (z. B. Agri-PV, Biogas)
ist der Investitionsabzugsbetrag ein wichtiger Baustein zur Liquiditäts- und Steueroptimierung.
Francksen Einschätzung 2026
Die neue Rechtsprechung erhöht die Anforderungen an eine saubere Planung:
- Steueroptimierung muss vorausschauend erfolgen
- Betriebsprüfungsrisiken sollten berücksichtigt werden
- Investitionen sollten strategisch vorbereitet werden
Unser Fazit:
Der Investitionsabzugsbetrag bleibt attraktiv – aber nur bei sauberer Gestaltung.
Die Francksen Wirtschaftskontor GmbH unterstützt Unternehmer und Landwirte bei:
- steueroptimierter Investitionsplanung
- Strukturierung von Immobilien- und Energieprojekten
- Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
- langfristigem Vermögensaufbau
Mehr erfahren:
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Der IAB bleibt eines der wichtigsten Steuersparinstrumente für Unternehmer“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

