Herbstdüngung 2026

Rote Gebiete ausgesetzt – dennoch bleiben wichtige Düngevorschriften bestehen

Für die Herbstdüngung 2026 gibt es eine wichtige Änderung: Die zusätzlichen Vorgaben für die Roten Gebiete sind in diesem Jahr außer Kraft gesetzt. Die bundesweit geltenden Regelungen der Düngeverordnung bleiben jedoch unverändert bestehen.

Das Wichtigste im Überblick

Zulässige Herbstdüngung nach Getreide

Eine Stickstoffdüngung ist grundsätzlich nur zulässig zu:

  • Winterraps
  • Wintergerste
  • Zwischenfrüchten
  • Feldfutter

Voraussetzungen:

  • Vorfrucht ist Getreide
  • Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter bis 15. September ausgesät
  • Wintergerste bis 1. Oktober ausgesät

Höchstmengen beachten

Die zulässige Herbstdüngung ist begrenzt auf:

  • max. 60 kg Gesamtstickstoff/ha
  • oder 30 kg Ammoniumstickstoff/ha

Der jeweils zuerst erreichte Grenzwert ist maßgebend.

Wann ist Herbstdüngung verboten?

Nach folgenden Vorfrüchten ist eine Stickstoffdüngung im Herbst grundsätzlich nicht zulässig:

  • Mais
  • Raps
  • Kartoffeln
  • Zuckerrüben
  • Leguminosen
  • Feldgemüse
  • Grünland
  • Brache
  • sowie allen anderen Vorfrüchten außer Getreide

Ausnahmen

Für folgende organische Dünger gelten Sonderregelungen:

  • Rinder- und Pferdemist
  • Kompost
  • Grünguthäcksel
  • Pilzsubstrat
  • Klärschlammerden

Diese dürfen – unter Beachtung der Sperrfristen – auch ohne aktuellen Stickstoffbedarf ausgebracht werden.

Stickstoff im Frühjahr anrechnen

Eine zulässige Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Futterzwischenfrüchten muss bei der Düngebedarfsberechnung im Frühjahr angerechnet werden.

Unser Praxistipp

Die Herbstdüngung sollte nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine sorgfältige Düngebedarfsberechnung, vollständige Dokumentation und die Einhaltung aller Sperrfristen vermeiden spätere Beanstandungen und schaffen Planungssicherheit.

Francksen Wirtschaftskontor GmbH unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Betriebsentwicklung, Investitionsentscheidungen und der wirtschaftlichen Optimierung ihrer Landwirtschaft.

Quelle:

landundforst

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
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