Rote Gebiete ausgesetzt – dennoch bleiben wichtige Düngevorschriften bestehen
Für die Herbstdüngung 2026 gibt es eine wichtige Änderung: Die zusätzlichen Vorgaben für die Roten Gebiete sind in diesem Jahr außer Kraft gesetzt. Die bundesweit geltenden Regelungen der Düngeverordnung bleiben jedoch unverändert bestehen.
Das Wichtigste im Überblick
Zulässige Herbstdüngung nach Getreide
Eine Stickstoffdüngung ist grundsätzlich nur zulässig zu:
- Winterraps
- Wintergerste
- Zwischenfrüchten
- Feldfutter
Voraussetzungen:
- Vorfrucht ist Getreide
- Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter bis 15. September ausgesät
- Wintergerste bis 1. Oktober ausgesät
Höchstmengen beachten
Die zulässige Herbstdüngung ist begrenzt auf:
- max. 60 kg Gesamtstickstoff/ha
- oder 30 kg Ammoniumstickstoff/ha
Der jeweils zuerst erreichte Grenzwert ist maßgebend.
Wann ist Herbstdüngung verboten?
Nach folgenden Vorfrüchten ist eine Stickstoffdüngung im Herbst grundsätzlich nicht zulässig:
- Mais
- Raps
- Kartoffeln
- Zuckerrüben
- Leguminosen
- Feldgemüse
- Grünland
- Brache
- sowie allen anderen Vorfrüchten außer Getreide
Ausnahmen
Für folgende organische Dünger gelten Sonderregelungen:
- Rinder- und Pferdemist
- Kompost
- Grünguthäcksel
- Pilzsubstrat
- Klärschlammerden
Diese dürfen – unter Beachtung der Sperrfristen – auch ohne aktuellen Stickstoffbedarf ausgebracht werden.
Stickstoff im Frühjahr anrechnen
Eine zulässige Herbstdüngung zu Winterraps, Wintergerste und Futterzwischenfrüchten muss bei der Düngebedarfsberechnung im Frühjahr angerechnet werden.
Unser Praxistipp
Die Herbstdüngung sollte nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Eine sorgfältige Düngebedarfsberechnung, vollständige Dokumentation und die Einhaltung aller Sperrfristen vermeiden spätere Beanstandungen und schaffen Planungssicherheit.
Francksen Wirtschaftskontor GmbH unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei Betriebsentwicklung, Investitionsentscheidungen und der wirtschaftlichen Optimierung ihrer Landwirtschaft.
Quelle:
landundforst
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

