Finanzamt muss Gutachter zahlen – unter Bedingungen
Seit der neuen Grundsteuer (ab 2025) kommt es häufig zu überhöhten Bescheiden, vor allem wenn
- Bodenrichtwerte pauschal angesetzt werden
- Bauverbote, Grünflächen oder Nutzungseinschränkungen ignoriert werden
Ein aktueller Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg (16.10.2025, 8 K 626/24) stärkt nun Eigentümer deutlich:
Ist die Überbewertung offensichtlich, muss das Finanzamt auch die Kosten eines Verkehrswertgutachtens übernehmen.
🧠 Der konkrete Fall – was passiert ist
- Grundstück teilweise private Grünfläche (nicht bebaubar)
- Finanzamt setzte trotzdem vollen Bodenrichtwert auf gesamte Fläche an
- Eigentümer klagte und ließ Gutachten erstellen
- Ergebnis: Verkehrswert über 40 % zu hoch angesetzt
👉 Gericht entschied:
Nicht nur der Bescheid war falsch — auch die Gutachterkosten zahlt das Finanzamt
📌 Wann Sie gute Chancen haben
Die Kosten werden erstattet, wenn die falsche Bewertung für das Finanzamt erkennbar gewesen wäre.
Typische Fälle:
- Außenbereichsflächen
- Hofstellen mit gemischter Nutzung
- Grünland / Gartenland / Naturschutzflächen
- Abstands- oder Bauverbotsflächen
- Denkmalschutz- oder Baulast-Einschränkungen
- Unerschlossene Grundstücksteile
Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben passiert das aktuell häufig.
❗ Wann Sie den Gutachter selbst zahlen müssen
Keine Kostenerstattung, wenn:
- Wert nur „streitig“ ist (z. B. Marktpreisfrage)
- Gutachten erst zur Argumentation dient
- Finanzamt plausibel rechnen konnte
- Fehler erst durch Spezialwissen erkennbar wurde
Kurz gesagt:
Offensichtlicher Fehler = Finanzamt zahlt
Diskussion über Wert = Eigentümer zahlt
🛠️ Praxis-Vorgehen (empfohlen)
- Bescheid prüfen (Frist 1 Monat!)
- Einspruch einlegen mit Begründung
- Erst dann Gutachten beauftragen (wichtig!)
- Im Einspruch/Klage Kostenübernahme beantragen
Nie sofort ein Gutachten erstellen lassen — erst Einspruch!
💡 Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe
Das Urteil ist besonders wichtig für:
- Hofstellen im Außenbereich
- gemischt genutzte Flächen
- landwirtschaftliche Gebäude
- nicht bebaubare Grundstücksteile
Genau dort entstehen aktuell die größten Grundsteuer-Fehler.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Seit der neuen Grundsteuer (ab 2025) kommt es häufig zu überhöhten Bescheiden“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

