Grundsteuer zu hoch?

Finanzamt muss Gutachter zahlen – unter Bedingungen

Seit der neuen Grundsteuer (ab 2025) kommt es häufig zu überhöhten Bescheiden, vor allem wenn

  • Bodenrichtwerte pauschal angesetzt werden
  • Bauverbote, Grünflächen oder Nutzungseinschränkungen ignoriert werden

Ein aktueller Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg (16.10.2025, 8 K 626/24) stärkt nun Eigentümer deutlich:

Ist die Überbewertung offensichtlich, muss das Finanzamt auch die Kosten eines Verkehrswertgutachtens übernehmen.


🧠 Der konkrete Fall – was passiert ist

  • Grundstück teilweise private Grünfläche (nicht bebaubar)
  • Finanzamt setzte trotzdem vollen Bodenrichtwert auf gesamte Fläche an
  • Eigentümer klagte und ließ Gutachten erstellen
  • Ergebnis: Verkehrswert über 40 % zu hoch angesetzt

👉 Gericht entschied:
Nicht nur der Bescheid war falsch — auch die Gutachterkosten zahlt das Finanzamt


📌 Wann Sie gute Chancen haben

Die Kosten werden erstattet, wenn die falsche Bewertung für das Finanzamt erkennbar gewesen wäre.

Typische Fälle:

  • Außenbereichsflächen
  • Hofstellen mit gemischter Nutzung
  • Grünland / Gartenland / Naturschutzflächen
  • Abstands- oder Bauverbotsflächen
  • Denkmalschutz- oder Baulast-Einschränkungen
  • Unerschlossene Grundstücksteile

Gerade bei landwirtschaftlichen Betrieben passiert das aktuell häufig.


❗ Wann Sie den Gutachter selbst zahlen müssen

Keine Kostenerstattung, wenn:

  • Wert nur „streitig“ ist (z. B. Marktpreisfrage)
  • Gutachten erst zur Argumentation dient
  • Finanzamt plausibel rechnen konnte
  • Fehler erst durch Spezialwissen erkennbar wurde

Kurz gesagt:
Offensichtlicher Fehler = Finanzamt zahlt
Diskussion über Wert = Eigentümer zahlt


🛠️ Praxis-Vorgehen (empfohlen)

  1. Bescheid prüfen (Frist 1 Monat!)
  2. Einspruch einlegen mit Begründung
  3. Erst dann Gutachten beauftragen (wichtig!)
  4. Im Einspruch/Klage Kostenübernahme beantragen

Nie sofort ein Gutachten erstellen lassen — erst Einspruch!


💡 Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe

Das Urteil ist besonders wichtig für:

  • Hofstellen im Außenbereich
  • gemischt genutzte Flächen
  • landwirtschaftliche Gebäude
  • nicht bebaubare Grundstücksteile

Genau dort entstehen aktuell die größten Grundsteuer-Fehler.


Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Seit der neuen Grundsteuer (ab 2025) kommt es häufig zu überhöhten Bescheiden“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
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