Dies sollten Unternehmer, Landwirte und Immobilienbesitzer kennen
Der Juli 2026 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen, Landwirtschaft, Immobilien und erneuerbare Energien. Wer jetzt vorbereitet ist, kann Fördermittel sichern, Kosten vermeiden und neue Chancen nutzen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Öffentliche Aufträge leichter zugänglich
Mit dem neuen Vergabebeschleunigungsgesetz werden öffentliche Aufträge schneller vergeben. Die Direktvergabegrenze steigt auf 50.000 Euro. Gleichzeitig bleibt der Losgrundsatz erhalten, wodurch mittelständische Unternehmen weiterhin gute Chancen auf öffentliche Aufträge haben.
Neue Förderung für Gewerbeimmobilien
Ab Juli unterstützt der Bund die Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Für Investoren und Eigentümer kann dies interessante Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Tachographenpflicht im Ausland
Für grenzüberschreitende Transporte gelten künftig strengere Vorschriften. Bereits Fahrzeuge über 2,5 Tonnen können betroffen sein. Unternehmen mit Auslandseinsätzen sollten ihre Fahrzeugflotte rechtzeitig überprüfen.
Minijobber wieder rentenversicherungspflichtig
Beschäftigte können künftig freiwillig wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren. Arbeitgeber sollten ihre Minijobber frühzeitig informieren.
Steuererklärung 2025
Die reguläre Abgabefrist endet am 31. Juli 2026. Wer steuerlich beraten wird, profitiert von einer verlängerten Frist bis Ende April 2027.
Rentenanpassung
Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli um 4,24 %. Davon profitieren auch viele Verpächter sowie Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Ruhestand.
Wolf künftig leichter bejagbar
Für Weidetierhalter gelten künftig erleichterte Regelungen beim Wolfsmanagement. In bestimmten Regionen können Länder den Abschuss zulassen.
Unsere Einschätzung
Besonders interessant sind derzeit die neuen Förderprogramme für Immobilien sowie die vereinfachte öffentliche Auftragsvergabe. Gerade Eigentümer von Gewerbe-, Landwirtschafts- oder Entwicklungsflächen sollten prüfen, welche Fördermöglichkeiten sich daraus ergeben.
Als Spezialist für Land- und Forstimmobilien, Unternehmensnachfolge und Erneuerbare Energien beobachten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen laufend und unterstützen Eigentümer bei der strategischen Nutzung neuer Chancen.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
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Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

