🕒 Frist bis 31. März 2026:


Wer seine gesetzliche Rente erhöhen oder überhaupt einen Rentenanspruch sichern möchte, kann freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Für das Jahr 2025 ist das nur noch bis zum 31. März 2026 möglich.
Diese Möglichkeit bietet die Deutsche Rentenversicherung.
💰 Höhe der freiwilligen Beiträge
Die Beitragshöhe kann frei gewählt werden – innerhalb bestimmter Grenzen.
| Beitrag 2026 | Betrag |
|---|---|
| Mindestbeitrag | 112,16 € pro Monat |
| Höchstbeitrag | 1.571,70 € pro Monat |
Für eine Nachzahlung für 2025 gelten:
| Beitrag | Betrag |
|---|---|
| Mindestbeitrag | 112,16 € |
| Höchstbeitrag | 1.497,30 € |
📈 Wie stark steigt die Rente dadurch?
Je mehr eingezahlt wird, desto höher steigt später die Rente.
Beispiele:
| Einzahlung für 1 Jahr | monatliche Rentensteigerung |
|---|---|
| Mindestbeitrag | ca. 6 € mehr Rente |
| Höchstbeitrag | ca. 78 € mehr Rente |
Diese Erhöhung gilt lebenslang.
👤 Wer freiwillige Beiträge zahlen darf
Grundsätzlich alle Personen:
- ab 16 Jahren
- mit Wohnsitz in Deutschland
- die nicht pflichtversichert sind.
Auch möglich für:
- Selbstständige
- Freiberufler
- Beamte
- Deutsche im Ausland.
🎯 Typische Gründe für freiwillige Beiträge
1️⃣ Rentenanspruch sichern
Für eine gesetzliche Rente braucht man mindestens:
➡ 5 Jahre Versicherungszeit
Fehlen Monate oder Jahre, können freiwillige Beiträge helfen.
2️⃣ Rente erhöhen
Wer zusätzlich einzahlt, erhöht seine späteren Rentenzahlungen.
3️⃣ Abschläge bei Frühverrentung ausgleichen
Ab 50 Jahren können Arbeitnehmer freiwillig einzahlen, um Rentenabschläge zu reduzieren.
4️⃣ Erwerbsminderungsschutz erhalten
Durch freiwillige Beiträge kann der Schutz für:
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
erhalten bleiben.
👩👧 Besonderer Vorteil für Eltern
Kindererziehungszeiten werden angerechnet:
| Geburtsjahr des Kindes | angerechnete Zeit |
|---|---|
| ab 1992 | 3 Jahre |
| vor 1992 | 2,5 Jahre |
Das reicht aber oft nicht für die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren.
➡ Freiwillige Beiträge können diese Lücke schließen.
💡 Steuerliche Behandlung
Die freiwilligen Beiträge gelten als:
➡ Sonderausgaben
und können daher steuerlich abgesetzt werden.
🧾 Was bei der Überweisung wichtig ist
Bei der Zahlung müssen angegeben werden:
- Versicherungsnummer
- Zeitraum der Zahlung (z. B. „2025“)
- Name und Geburtsdatum.
⚠️ Zu beachten
Nicht mehr möglich ist eine freiwillige Einzahlung für Personen:
- die bereits Regelaltersrente beziehen.
📊 Fazit
Die freiwillige Einzahlung kann sinnvoll sein für:
- Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung
- Personen mit fehlenden Versicherungszeiten
- Arbeitnehmer mit früherem Renteneintritt.
Die Frist für Beiträge für 2025 endet am 31. März 2026.
Quelle:
n-tv
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Nachzahlung für Jahr 2025 ist nur noch bis zum 31. März 2026 möglich“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

