Erbrecht 2026

Die 6 größten Irrtümer bei Testament, Pflichtteil und Immobilienvererbung

Ob Familienheim, landwirtschaftlicher Betrieb oder Unternehmensbeteiligung: Fehler im Erbrecht können erhebliche finanzielle Folgen für die Familie haben.

In der Praxis halten sich zahlreiche Irrtümer rund um Testament, Pflichtteil und gesetzliche Erbfolge. Gerade bei Immobilien- und Unternehmensvermögen können diese Fehlannahmen schnell zu Streitigkeiten, Steuerbelastungen und Liquiditätsproblemen führen.

Irrtum 1: Der Ehepartner erbt automatisch alles

Viele Ehepaare gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch Alleinerbe wird.

Tatsächlich erben ohne Testament häufig auch die Kinder mit. Dadurch entstehen Erbengemeinschaften, die später zu Konflikten und finanziellen Belastungen führen können.

Irrtum 2: Enterbte Kinder gehen leer aus

Das deutsche Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige.

Selbst bei einer Enterbung haben Kinder regelmäßig Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Gerade bei Unternehmen, Höfen und Immobilien kann dies erhebliche Liquiditätsprobleme auslösen.

Irrtum 3: Ein Testament kann einfach am Computer erstellt werden

Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.

Ein am Computer geschriebenes und lediglich unterschriebenes Dokument ist in der Regel unwirksam.

Irrtum 4: Ein notarielles Testament ist immer teuer

Oft ist das Gegenteil der Fall.

Durch ein notarielles Testament können spätere Erbscheinverfahren vermieden und erhebliche Folgekosten eingespart werden.

Irrtum 5: Berliner Testamente sind immer optimal

Das Berliner Testament bietet Vorteile für Ehepartner, kann aber bei größeren Vermögen auch steuerliche Nachteile verursachen.

Eine individuelle Nachfolgeplanung ist häufig wirtschaftlich sinnvoller.

Irrtum 6: Unternehmensnachfolge regelt sich später

Gerade Unternehmer und Landwirte sollten frühzeitig vorsorgen.

Fehlende Regelungen führen häufig zu:

  • Pflichtteilsansprüchen
  • Erbengemeinschaften
  • Streitigkeiten unter Geschwistern
  • Liquiditätsengpässen
  • steuerlichen Mehrbelastungen

Francksen-Einschätzung

Die größten Vermögensverluste entstehen selten durch Steuern allein.

Deutlich häufiger führen ungeklärte Nachfolgeregelungen, Pflichtteilsansprüche und Erbengemeinschaften zu langfristigen Problemen.

Wer Immobilien, landwirtschaftliche Flächen, Unternehmen oder Beteiligungen besitzt, sollte seine Nachfolgeplanung regelmäßig überprüfen und an die aktuelle Vermögensstruktur anpassen.

Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

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aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Wer Vermögen besitzt besitzt, sollte seine Nachfolgeplanung regelmäßig überprüfen“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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Bewertung, Vermittlung und Kaufabwicklung von landwirtschaftlichen Immobilien und Anlagegütern

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