selbst erzeugten Solarstrom unbürokratisch an Nachbarn oder im Quartier verkaufen
Ab 1. Juni 2026 dürfen Hauseigentümer ihren selbst erzeugten Solarstrom unbürokratisch an Nachbarn oder im Quartier verkaufen. Möglich macht das der neue § 42c Energiewirtschaftsgesetz, der viele Pflichten klassischer Stromlieferanten abschafft. Betreiber müssen sich nicht mehr registrieren, keine Bilanzkreise führen und keine Liefergarantie geben. Stattdessen reicht eine vereinfachte Vereinbarung mit den Abnehmern. Reststrom beziehen die Nachbarn weiterhin über eigene Verträge.
Mehr Erlös als Einspeisung – Win-win für alle
Energy Sharing wird zur attraktiven Alternative zur Einspeisevergütung: Betreiber erzielen höhere Einnahmen als mit der Netzeinspeisung, Nachbarn zahlen deutlich weniger als den üblichen Strompreis. Das Modell steigert die Wirtschaftlichkeit großer PV-Anlagen, fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und senkt lokal Stromkosten. Ab Juni 2026 müssen Netzbetreiber Energy Sharing im Bilanzgebiet unterstützen, ab 2028 auch gebietsübergreifend; große Unternehmen sind ausgeschlossen.
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Ab Juni 2026 möglich: Solarstrom direkt mit Nachbarn teilen“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

