Bürokratieentlastungsgesetz IV
Für Arbeitgeber bedeutet dies eine Änderung im Meldeverfahren. Sie müssen weiterhin Fristen und formale Aspekte beachten. Für Arbeitgeber im Handwerk bringt eine Gesetzesänderung Neuerungen bei der Anmeldung von Elternzeit durch ihre Beschäftigten. Ab dem 1. Mai 2025 können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Antrag auf Elternzeit auch per E-Mail stellen. Dies ermöglicht das sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz IV, wie Dirk Riekens, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, informiert. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Anträge auf Elternzeit nun in Textform genügen und ein unterschriebener Brief nicht mehr zwingend erforderlich ist …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Beschäftigte können Anträge auf Elternzeit ab dem 1. Mai 2025 per E-Mail einreichen“ | Francksen

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

