Ein echter Durchbruch für die Energiewende auf dem Land

Baugesetzbuch geändert

Ein echter Durchbruch für die Energiewende auf dem Land: Der Bundestag hat am 13. November im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überraschend eine Änderung im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Damit werden Großbatteriespeicher ab 1 MW Leistung sowie unterirdische Wasserstoff- und Wärmespeicher künftig im Außenbereich privilegiert.

Weniger Bürokratie für Landwirte und Energieprojekte

Für landwirtschaftliche Betriebe mit bestehenden Wind-, Biogas- oder PV-Freiflächenanlagen bedeutet die Neuregelung:

Batteriespeicher können einfacher genehmigt und integriert werden.

Der Planungs- und Genehmigungsaufwand sinkt deutlich.

Neue Erlösmodelle am Strommarkt werden möglich – etwa durch Stromspeicherung und Direktvermarktung.

In der Bundestagsbegründung heißt es:

„Die Privilegierung ist geboten, um ein zügiges bauplanungsrechtliches Verfahren zu gewährleisten. Zur Stabilisierung und Entlastung des Stromnetzes ist es in hohem Maße erforderlich, sehr schnell gerade auch Großbatteriespeicher zu errichten.“

Reaktionen aus der Praxis

Udo Hemmerling, Geschäftsführer des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), begrüßt die Änderung:

„Für Wind-, Biogas- und PV-Freiflächenanlagen ist es nun mit geringerem planerischen Aufwand möglich, Batteriespeicher an der Anlage zu ergänzen und die Erlöse am Strommarkt zu verbessern.“

Auch der Bau von Batteriespeichern in der Nähe von Umspannwerken wird erleichtert. Engpässe bleiben jedoch bei der Vergabe von Netzanschlüssen, warnt Hemmerling. Zudem müsse der Schutz des Außenbereichs vor ungeplanter Bebauung weiter sichergestellt werden.

Fazit:
Die Privilegierung markiert einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Energiewende. Für Landwirte und Energiebetreiber eröffnen sich neue Investitionschancen, um vorhandene Anlagen effizient zu ergänzen – und gleichzeitig das Stromnetz zu stabilisieren.

Quelle:

topagrar

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
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