Baugesetzbuch geändert
Ein echter Durchbruch für die Energiewende auf dem Land: Der Bundestag hat am 13. November im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) überraschend eine Änderung im Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Damit werden Großbatteriespeicher ab 1 MW Leistung sowie unterirdische Wasserstoff- und Wärmespeicher künftig im Außenbereich privilegiert.
Weniger Bürokratie für Landwirte und Energieprojekte
Für landwirtschaftliche Betriebe mit bestehenden Wind-, Biogas- oder PV-Freiflächenanlagen bedeutet die Neuregelung:
Batteriespeicher können einfacher genehmigt und integriert werden.
Der Planungs- und Genehmigungsaufwand sinkt deutlich.
Neue Erlösmodelle am Strommarkt werden möglich – etwa durch Stromspeicherung und Direktvermarktung.
In der Bundestagsbegründung heißt es:
„Die Privilegierung ist geboten, um ein zügiges bauplanungsrechtliches Verfahren zu gewährleisten. Zur Stabilisierung und Entlastung des Stromnetzes ist es in hohem Maße erforderlich, sehr schnell gerade auch Großbatteriespeicher zu errichten.“
Reaktionen aus der Praxis
Udo Hemmerling, Geschäftsführer des Bundesverbands der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), begrüßt die Änderung:
„Für Wind-, Biogas- und PV-Freiflächenanlagen ist es nun mit geringerem planerischen Aufwand möglich, Batteriespeicher an der Anlage zu ergänzen und die Erlöse am Strommarkt zu verbessern.“
Auch der Bau von Batteriespeichern in der Nähe von Umspannwerken wird erleichtert. Engpässe bleiben jedoch bei der Vergabe von Netzanschlüssen, warnt Hemmerling. Zudem müsse der Schutz des Außenbereichs vor ungeplanter Bebauung weiter sichergestellt werden.
Fazit:
Die Privilegierung markiert einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Energiewende. Für Landwirte und Energiebetreiber eröffnen sich neue Investitionschancen, um vorhandene Anlagen effizient zu ergänzen – und gleichzeitig das Stromnetz zu stabilisieren.
Quelle:
topagrar
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Neu: Batteriespeicher im Außenbereich jetzt privilegiert“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

