EEG-Novelle

Förderung für neue PV-Kleinanlagen bis 25 kW vor dem Aus?

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Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 kW zu streichen und Direktvermarktung verpflichtend zu machen. Begründung: Kleine Anlagen rechneten sich durch gesunkene Preise und hohen Eigenverbrauch auch ohne Zuschuss.


🔎 Was der Entwurf vorsieht

  • Keine Einspeisevergütung mehr für neue Anlagen ≤ 25 kW
  • 🔁 Direktvermarktungspflicht für eingespeisten Strom (auch bei Kleinanlagen)
  • 🧾 Bestehende Anlagen: Bestandsschutz (20 Jahre Vergütung bleiben)
  • 🎯 EEG bleibt auf 80 % Erneuerbaren-Anteil bis 2030 ausgerichtet

Ministerin Katherina Reiche argumentiert mit Kosteneffizienz und Systemverantwortung. Kritik kommt u. a. von Nina Scheer, Michael Kellner sowie dem Bundesverband Solarwirtschaft und dem Bundesverband Erneuerbare Energie.


🏠 Folgen für neue Dachanlagen

Heute:

  • 20 Jahre feste Einspeisevergütung je kWh
  • Planungssicherheit auch bei geringem Eigenverbrauch

Nach Entwurf:

  • Wirtschaftlichkeit hängt stark vom Eigenverbrauch ab
  • Für Einspeisung: Vermarktung an der Börse (Marktpreis + Vermarkterkosten)
  • Technische Voraussetzungen (z. B. intelligentes Messsystem) nötig

⚠️ Branchenverbände warnen vor einem Einbruch im Einfamilienhaus-Segment, da viele Projekte ohne Vergütung schwieriger kalkulierbar werden.


💡 Wirtschaftlichkeit – was nun zählt

Wenn die Vergütung entfällt, wird entscheidend:

  1. Eigenverbrauchsquote (Ziel: >60–70 % mit Speicher/HEMS)
  2. Strompreisniveau (je höher, desto attraktiver Eigenverbrauch)
  3. Investitionskosten (Module, Speicher, Installation)
  4. Lastmanagement (Wallbox, Wärmepumpe, dynamische Tarife)

Mit Speicher + HEMS kann die Eigenverbrauchsquote deutlich steigen – das wird zum Kern der Rendite.


🧾 Was Betreiber bestehender Anlagen wissen müssen

  • Bestandsschutz: laufende EEG-Vergütung bleibt unverändert
  • ❌ Keine rückwirkenden Eingriffe geplant
  • 🔁 Nach Auslaufen der 20 Jahre gelten die dann gültigen Marktregeln

🏗️ Strategische Optionen für Bauherren & Betriebe

  • Projekte noch vor Inkrafttreten anmelden (falls Übergangsregeln greifen)
  • Anlagenleistung ggf. >25 kW planen und Geschäftsmodell anpassen
  • Eigenverbrauch maximieren (Speicher, Lastverschiebung)
  • Direktvermarktungskosten realistisch kalkulieren

📌 Einordnung

Die Politik will das EEG stärker auf Bezahlbarkeit und Systemstabilität trimmen. Gleichzeitig steht der Dachausbau für Bürgerbeteiligung und Mittelstand. Ob der Entwurf so kommt, ist offen – er befindet sich noch in der Abstimmung.


Quelle:

deutsche-handwerks-zeitung

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Politik will das EEG stärker auf Bezahlbarkeit und Systemstabilität trimmen“ | Francksen

Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
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