Förderung für neue PV-Kleinanlagen bis 25 kW vor dem Aus?

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Ein Arbeitsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 kW zu streichen und Direktvermarktung verpflichtend zu machen. Begründung: Kleine Anlagen rechneten sich durch gesunkene Preise und hohen Eigenverbrauch auch ohne Zuschuss.
🔎 Was der Entwurf vorsieht
- ❌ Keine Einspeisevergütung mehr für neue Anlagen ≤ 25 kW
- 🔁 Direktvermarktungspflicht für eingespeisten Strom (auch bei Kleinanlagen)
- 🧾 Bestehende Anlagen: Bestandsschutz (20 Jahre Vergütung bleiben)
- 🎯 EEG bleibt auf 80 % Erneuerbaren-Anteil bis 2030 ausgerichtet
Ministerin Katherina Reiche argumentiert mit Kosteneffizienz und Systemverantwortung. Kritik kommt u. a. von Nina Scheer, Michael Kellner sowie dem Bundesverband Solarwirtschaft und dem Bundesverband Erneuerbare Energie.
🏠 Folgen für neue Dachanlagen
Heute:
- 20 Jahre feste Einspeisevergütung je kWh
- Planungssicherheit auch bei geringem Eigenverbrauch
Nach Entwurf:
- Wirtschaftlichkeit hängt stark vom Eigenverbrauch ab
- Für Einspeisung: Vermarktung an der Börse (Marktpreis + Vermarkterkosten)
- Technische Voraussetzungen (z. B. intelligentes Messsystem) nötig
⚠️ Branchenverbände warnen vor einem Einbruch im Einfamilienhaus-Segment, da viele Projekte ohne Vergütung schwieriger kalkulierbar werden.
💡 Wirtschaftlichkeit – was nun zählt
Wenn die Vergütung entfällt, wird entscheidend:
- Eigenverbrauchsquote (Ziel: >60–70 % mit Speicher/HEMS)
- Strompreisniveau (je höher, desto attraktiver Eigenverbrauch)
- Investitionskosten (Module, Speicher, Installation)
- Lastmanagement (Wallbox, Wärmepumpe, dynamische Tarife)
Mit Speicher + HEMS kann die Eigenverbrauchsquote deutlich steigen – das wird zum Kern der Rendite.
🧾 Was Betreiber bestehender Anlagen wissen müssen
- ✅ Bestandsschutz: laufende EEG-Vergütung bleibt unverändert
- ❌ Keine rückwirkenden Eingriffe geplant
- 🔁 Nach Auslaufen der 20 Jahre gelten die dann gültigen Marktregeln
🏗️ Strategische Optionen für Bauherren & Betriebe
- Projekte noch vor Inkrafttreten anmelden (falls Übergangsregeln greifen)
- Anlagenleistung ggf. >25 kW planen und Geschäftsmodell anpassen
- Eigenverbrauch maximieren (Speicher, Lastverschiebung)
- Direktvermarktungskosten realistisch kalkulieren
📌 Einordnung
Die Politik will das EEG stärker auf Bezahlbarkeit und Systemstabilität trimmen. Gleichzeitig steht der Dachausbau für Bürgerbeteiligung und Mittelstand. Ob der Entwurf so kommt, ist offen – er befindet sich noch in der Abstimmung.
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Politik will das EEG stärker auf Bezahlbarkeit und Systemstabilität trimmen“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

