Bundestag beschließt Steuerentlastungen für Unternehmen
Ab 1. Juli 2025 greifen erste steuerliche Erleichterungen für Investitionen. Ziel: Wirtschaft ankurbeln, Jobs sichern, Klimainvestitionen fördern. Der Bundesrat soll am 11. Juli zustimmen. Das steckt im Entlastungspaket für Betriebe
Degressive Abschreibung (bis Ende 2027):
▸ 30 % Abschreibung auf Maschinen und Geräte direkt im Anschaffungsjahr
Körperschaftsteuer-Senkung:
▸ Ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % bis 2032
Personengesellschaften entlastet:
▸ Thesaurierungssteuersatz sinkt stufenweise auf 25 % bis 2032
Elektroautos steuerlich gefördert:
▸ 75 % der Kosten für betriebliche E-Autos im Anschaffungsjahr absetzbar
▸ Kritik: Keine Förderung für private oder geleaste Fahrzeuge
Finanzausgleich gesichert:
▸ Bund übernimmt Kommunal-Ausfälle vollständig
▸ Länder erhalten 8 Mrd. € Zusatzmittel für Kitas, Bildung und Gesundheit (2026–2029) …
Quelle:
deutsche-handwerks-zeitung
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Das Maßnahmenpaket soll Investitionen beleben und Unternehmen steuerlich entlasten“ | Francksen
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Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

