Der legale ETF-Steuertrick

und warum er zunächst funktioniert

Anleger können mit gezielten ETF-Teilverkäufen den Sparer-Pauschbetrag nutzen (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) und so Gewinne steuerfrei realisieren.

Die Idee:

Gewinne bis zur Freibetragsgrenze verkaufen, anschließend wieder investieren und dadurch den Einstandskurs erhöhen. Das senkt spätere Steuerlasten und ist völlig legal.

Das Problem:

Auch ohne Verkauf entstehen steuerlich relevante Erträge – etwa über die Vorabpauschale bei thesaurierenden Aktien-ETFs. Diese verbraucht den Freibetrag bereits teilweise oder vollständig.

Der Kipppunkt: Ab etwa 60.000 € ist Schluss

Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF werden – vereinfacht gerechnet – rund 1,75 % des Depotwerts pro Jahr steuerlich angerechnet (nach Teilfreistellung).
Damit gilt:

  • 10.000 € Depot → Freibetrag kaum genutzt
  • 30.000 € Depot → Freibetrag schon zur Hälfte weg
  • ca. 57.500 € Depot → Freibetrag komplett durch Vorabpauschale verbraucht

Ab dieser Größenordnung (für Singles) lösen zusätzliche Teilverkäufe sofort Steuern aus – der Steuertrick verpufft. Ehepaare haben durch den doppelten Freibetrag mehr Spielraum (bis ca. 115.000 €).

Fazit:

ETF-Teilverkäufe zur Steueroptimierung sind sinnvoll – aber nur bis zu einer klaren Grenze. Wer darüber hinaus weitermacht, optimiert nicht mehr fürs Depot, sondern nur fürs gute Gefühl.

Quelle:

focus

weitere Infos gibt es hier

aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „ETF-Teilverkäufe zur Steueroptimierung sind sinnvoll, aber nur bis zu einer klaren Grenze“ | Francksen

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
  • Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
  • Deutscher Bauernverband (DBV).

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