und warum er zunächst funktioniert
Anleger können mit gezielten ETF-Teilverkäufen den Sparer-Pauschbetrag nutzen (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) und so Gewinne steuerfrei realisieren.
Die Idee:
Gewinne bis zur Freibetragsgrenze verkaufen, anschließend wieder investieren und dadurch den Einstandskurs erhöhen. Das senkt spätere Steuerlasten und ist völlig legal.
Das Problem:
Auch ohne Verkauf entstehen steuerlich relevante Erträge – etwa über die Vorabpauschale bei thesaurierenden Aktien-ETFs. Diese verbraucht den Freibetrag bereits teilweise oder vollständig.
Der Kipppunkt: Ab etwa 60.000 € ist Schluss
Bei einem thesaurierenden Aktien-ETF werden – vereinfacht gerechnet – rund 1,75 % des Depotwerts pro Jahr steuerlich angerechnet (nach Teilfreistellung).
Damit gilt:
- 10.000 € Depot → Freibetrag kaum genutzt
- 30.000 € Depot → Freibetrag schon zur Hälfte weg
- ca. 57.500 € Depot → Freibetrag komplett durch Vorabpauschale verbraucht
Ab dieser Größenordnung (für Singles) lösen zusätzliche Teilverkäufe sofort Steuern aus – der Steuertrick verpufft. Ehepaare haben durch den doppelten Freibetrag mehr Spielraum (bis ca. 115.000 €).
Fazit:
ETF-Teilverkäufe zur Steueroptimierung sind sinnvoll – aber nur bis zu einer klaren Grenze. Wer darüber hinaus weitermacht, optimiert nicht mehr fürs Depot, sondern nur fürs gute Gefühl.
Quelle:
focus
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „ETF-Teilverkäufe zur Steueroptimierung sind sinnvoll, aber nur bis zu einer klaren Grenze“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

