Seit 1. Juli: Wer ist jetzt betroffen?
Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen greift die wichtigste Punkte zum Maut-Thema auf. Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sind seit 1. Juli mautpflichtig. Ausschlaggebend ist dabei mittlerweile die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Sie finden die Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.1. Nur wenn ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung über 3,5 t tzGm liegt, wird es mautpflichtig. Auch in der Zugkombination mit einem Anhänger fällt erst dann Maut an, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs mehr als 3,5 t beträgt. Beispiel: Ein Sprinter/Bulli mit 3,5 t tzGm und einem Anhänger wird nicht mautpflichtig! …
Quelle:
landundforst
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Seit 1. Juli ´24 sind Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mautpflichtig“ | Francksen
Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).