August 2026

Wichtige Fristen und Änderungen für landwirtschaftliche Betriebe

Der August bringt zahlreiche Fristen und gesetzliche Änderungen mit sich. Besonders betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarkter sowie Betreiber von Photovoltaik- und Biogasanlagen. Wer die wichtigsten Termine kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und kann Investitionen rechtzeitig planen.

Die wichtigsten Termine im Überblick

Brachen

  • Ab 16. August dürfen GAP-Brachen wieder gemäht, gemulcht oder gehäckselt werden.
  • Winterraps und Wintergerste können auf bestimmten Brachen bereits ab 15. August ausgesät werden.

Bundesprogramm Tierhaltung (BUT)

  • 31. August 2026 endet die Antragsfrist für Investitionsförderungen zum Umbau von Schweineställen.
  • Voraussetzung ist eine vorliegende Baugenehmigung.

Photovoltaik

  • Seit 1. August 2026 gelten reduzierte EEG-Einspeisevergütungen für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen.
  • Gleichzeitig zeichnet sich mit der geplanten EEG-Reform 2027 ein grundlegender Systemwechsel hin zur Direktvermarktung ab.

GAP und Öko-Regelungen

  • Kennarten-Nachweise und weitere Anforderungen der Öko-Regelungen sind je nach Bundesland bis Mitte beziehungsweise Ende August zu erbringen.
  • Korrekturen im GAP-Antrag bleiben in vielen Fällen noch bis zum 30. September möglich.

Direktvermarktung

  • Ab 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Direktvermarkter sollten Verpackungen und Dokumentationspflichten frühzeitig überprüfen.

Ausbildung

  • Mit dem 1. August beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gleichzeitig steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Unsere Einschätzung

Der August zeigt erneut, wie eng Landwirtschaft, Energiepolitik und Förderrecht inzwischen miteinander verbunden sind. Gerade Investitionen in Tierwohl, Photovoltaik, Agri-PV, Biogas und Batteriespeicher sollten frühzeitig geplant werden, da Förderbedingungen und gesetzliche Vorgaben einem stetigen Wandel unterliegen.

Francksen Wirtschaftskontor begleitet Eigentümer, landwirtschaftliche Betriebe und Investoren bei der Entwicklung, Bewertung und Vermarktung von Land- und Forstimmobilien sowie Projekten im Bereich Windenergie, Agri-PV, Photovoltaik und Batteriespeicher in Ost- und Norddeutschland.

Quelle:

topagrar

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Klaus Francksen - Erfahrung in Bewertung, Vermittlung, und Verkauf von landwirtschaftlichen Immobilien

Klaus Francksen

Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a.  bei:

  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
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