Das müssen Landwirte jetzt wissen


Der Antragszeitraum für das AFP 2026 startet dieses Jahr ungewöhnlich früh.
📅 Anträge möglich:
9. März – 23. März 2026
Antragsberechtigt sind Betriebe aus:
- Niedersachsen
- Bremen
- Hamburg
Die Antragstellung erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
🏗️ Welche Investitionen gefördert werden
Stallbau und Modernisierung
- Neubau von Ställen
- Modernisierung bestehender Ställe
- besonders tiergerechte Haltungssysteme
Lager und Infrastruktur
- klimatisierte Lagerhallen
- Fahrsiloanlagen
- Bewässerungsanlagen
Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (SIUK)
Beispiele:
- Abluftreinigungsanlagen
- Kot-Harn-Trennung
- emissionsarme Stallböden
- nährstoffreduzierte Phasenfütterung
- Abdeckung von Güllelagern
- Maschinen für Gülleausbringung
- mechanische Unkrautbekämpfung
🐖 Sonderregelung Schweineställe
Schweineställe sind nur eingeschränkt förderfähig, weil noch das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ läuft.
👉 Vollständige AFP-Förderung erst wieder ab September 2026 möglich.
Derzeit förderfähig:
- bestimmte Umweltmaßnahmen in Schweineställen
💰 Höhe der Förderung
| Maßnahme | Zuschuss |
|---|---|
| Tiergerechte Stallbauten (Anlage 2) | 40 % |
| SIUK-Maßnahmen | 40 % |
| Maschinen / Bewässerung / Lagerhallen | 20 % |
| Rindermast-Ställe (Anlage 1) | 30 % |
👨🌾 Bonus für Junglandwirte
Zusätzlich möglich:
💶 bis zu 20.000 € Zuschuss
Voraussetzungen:
- unter 41 Jahre
- maximal 5 Jahre selbständig
- betriebliche Kontrolle bei Gesellschaften
📊 Wichtige betriebliche Voraussetzungen
1️⃣ Berufliche Qualifikation
Nachweis landwirtschaftlicher Ausbildung erforderlich.
2️⃣ Kapitaldienstfähigkeit
Normalerweise erforderlich:
- Vorwegbuchführung
- Kapitaldienstgrenze muss eingehalten werden
⚠ Ausnahme:
Bei Investitionen ≤150.000 € oder reinen SIUK-Maßnahmen kann darauf erstmals verzichtet werden.
3️⃣ Mindestlagerkapazität Wirtschaftsdünger
Bei Stallinvestitionen verpflichtend:
- mindestens 9 Monate Lagerkapazität für Gülle
- oder 2 Monate über gesetzlichen Anforderungen
Mistlager:
- ebenfalls 2 Monate über gesetzlicher Vorgabe
4️⃣ Tierbesatzgrenze
Maximal:
🐄 2 Großvieheinheiten / ha
Dabei zählen auch:
- Beteiligungen
- ausgelagerte Tierhaltungen
🏆 Förderentscheidung: Ranking statt „Windhundverfahren“
Da meist mehr Anträge eingehen als Mittel vorhanden sind, entscheidet ein Punktesystem.
Punkte gibt es u.a. für:
- Investitionsschwerpunkt
- Umweltmaßnahmen
- Tierwohlmaßnahmen
Neu 2026:
❌ keine Zusatzpunkte mehr für:
- Maschinen
- Biobett-Systeme
- Reinigungsplätze für Pflanzenschutzgeräte
📑 Antragstellung
Antrag nur online möglich über:
➡ www.agrarfoerderung-niedersachsen.de
Ablauf:
- Online-Antrag ausfüllen
- Datei elektronisch übermitteln
- Datenbegleitschein unterschreiben
- per Post oder Fax an Bewilligungsstelle senden
📧 Versand per Mail ist nicht erlaubt.
⚠️ Wichtige praktische Hinweise
- Baugenehmigung ist nicht zwingend notwendig, kann aber im Ranking Vorteile bringen
- ältere Baugenehmigungen werden höher bewertet
- bei Punktgleichheit entscheidet teilweise Investitionssumme
📊 Strategische Einschätzung
Das AFP ist aktuell eine der wichtigsten Förderungen für landwirtschaftliche Investitionen in Norddeutschland.
Besonders attraktiv für:
- Tierwohl-Stallumbauten
- Gülle- und Emissionsmaßnahmen
- Bewässerungssysteme
Mit Zuschüssen von bis zu 40 % können Investitionen deutlich schneller wirtschaftlich werden.
Quelle:
landundforst
aktuelle Unternehmer-Tipps zum Thema „Antragszeitraum 2026 zur Förderung von landwirtschaftlichen Investitionen: 9. bis 23. März“ | Francksen
Inhalte mit KI erstellt oder verändert | ohne Gewähr!

Klaus Francksen
Fachmakler für Agrar-Immobilien und Geschäftsführer / Allein-Gesellschafter der FRANCKSEN Wirtschaftskontor GmbH.
Mitgliedschaften: u.a. bei:
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG).
- Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR).
- Deutscher Bauernverband (DBV).

